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Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung zu spät? Die 12-Monats-Frist erklärt

Zuletzt aktualisiert am · Redaktion Brief Monster · 8 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir ankommen – für das Kalenderjahr 2025 also bis zum 31. Dezember 2026. Kommt sie später, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen; ein Guthaben steht dir trotzdem zu. Beanstanden kannst du die Abrechnung zwölf Monate lang ab dem Tag, an dem sie ankam.

Frist

12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums

Bis dahin muss die Abrechnung bei dir angekommen sein; das Datum auf dem Brief zählt nicht. Kommt sie später, ist eine Nachforderung des Vermieters in der Regel ausgeschlossen. Für deine Einwendungen, also Beanstandungen, hast du danach zwölf Monate ab dem Tag, an dem sie ankam.

Grundlage: § 556 Abs. 3 BGB

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung bei dir sein (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Im Gesetz heißen die Nebenkosten Betriebskosten. Über deine Vorauszahlungen, also die monatlichen Abschläge, muss der Vermieter jährlich abrechnen (Satz 1). Der Abrechnungszeitraum umfasst deshalb in der Regel zwölf Monate, muss aber nicht das Kalenderjahr sein. Welcher Zeitraum gilt, steht in der Abrechnung.

Beispiele
AbrechnungszeitraumSpätestens bei dir amWas das bedeutet
01.01.–31.12.202531.12.2026Kommt die Abrechnung am 15.11.2026, ist sie rechtzeitig.
01.07.2025–30.06.202630.06.2027Die zwölf Monate zählen ab dem Ende des Zeitraums, hier ab dem 30.06.2026.
01.01.–31.12.202431.12.2025Kommt die Abrechnung erst im Februar 2026, ist sie zu spät.

Das gilt auch, wenn du inzwischen ausgezogen bist: Die zwölf Monate zählen ab Ende des Abrechnungszeitraums, nicht ab deinem Auszug.

Zählt das Datum auf dem Brief oder der Tag, an dem er ankommt?

Es zählt der Tag, an dem die Abrechnung bei dir ankommt – das Gesetz nennt das Zugang. Weder das Datum auf dem Schreiben noch das rechtzeitige Absenden reicht aus (BGH, Urteil vom 21.01.2009 – VIII ZR 107/08). Verzögerungen und Verluste bei der Post gehen zu Lasten des Vermieters: Im entschiedenen Fall hatte die Vermieterin die Abrechnung für 2004 nach eigener Aussage am 21. Dezember 2005 zur Post gegeben. Sie kam nicht rechtzeitig an, die Nachforderung war ausgeschlossen.

Im Streit muss der Vermieter den rechtzeitigen Zugang beweisen. Notier dir deshalb, wann die Abrechnung ankam, und heb den Umschlag auf.

Die Frist wahrt außerdem nur eine formell ordnungsgemäße Abrechnung (BGH, Urteil vom 17.11.2004 – VIII ZR 115/04). Sie muss in der Regel mindestens die Gesamtkosten, den Verteilerschlüssel (etwa nach Quadratmetern), die Berechnung deines Anteils und den Abzug deiner Vorauszahlungen zeigen (BGH, Urteil vom 20.01.2016 – VIII ZR 93/15). Inhaltliche Fehler machen sie nicht verspätet; zu deinen Lasten korrigieren darf der Vermieter nach Fristablauf aber in der Regel nicht mehr.

Muss ich nachzahlen, wenn die Abrechnung zu spät kommt?

In der Regel nicht. Nach Ablauf der Frist ist eine Nachforderung des Vermieters ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Die Ausnahme: Er hat die Verspätung nicht zu vertreten, also nicht verschuldet. Fehler von Helfern, die er einschaltet, etwa der Hausverwaltung oder der Post, muss er sich dabei wie eigene zurechnen lassen (§ 278 BGB).

Ein anerkanntes Beispiel für die Ausnahme: Das Finanzamt setzt die Grundsteuer rückwirkend neu fest. Dann kann sich der Vermieter die Nachberechnung dieses Postens vorbehalten und ihn später abrechnen (BGH, Urteil vom 12.12.2012 – VIII ZR 264/12). Trödeln darf er aber nicht: Im Regelfall muss er innerhalb von drei Monaten nachfordern, nachdem das Hindernis weggefallen ist, hier also nach Erhalt des Steuerbescheids (BGH, Urteil vom 05.07.2006 – VIII ZR 220/05).

Wie lange habe ich Zeit für Einwendungen?

Zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Bis dahin musst du dem Vermieter deine Einwendungen mitteilen, also sagen, was du an der Abrechnung für falsch hältst (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist kannst du sie nicht mehr geltend machen, es sei denn, du hast die Verspätung nicht zu vertreten (Satz 6). Ist die Abrechnung am 15. November 2026 angekommen, sollten deine Einwendungen spätestens am 15. November 2027 beim Vermieter sein – so bist du auf der sicheren Seite.

Die Frist gilt auch für den Einwand, dein Mietvertrag sehe für eine Kostenart gar keine Umlage vor (BGH, Urteil vom 10.10.2007 – VIII ZR 279/06). Hast du schon gezahlt, kannst du innerhalb der Frist trotzdem Einwendungen erheben: Eine Zahlung ohne Vorbehalt ist für sich genommen kein Anerkenntnis (BGH, Urteil vom 12.01.2011 – VIII ZR 296/09).

Wie widerspreche ich einer verspäteten oder falschen Abrechnung?

Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Schriftlich kannst du aber später beweisen, was du wann erklärt hast. So gehst du vor:

  1. Prüf die Frist: Ende des Abrechnungszeitraums plus zwölf Monate. War die Abrechnung bis dahin bei dir?
  2. Kam sie zu spät, kannst du die Nachforderung mit Hinweis auf § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB zurückweisen.
  3. Nenne Fehler einzeln: welcher Posten, welcher Betrag, warum. Ein pauschales „Ich widerspreche“ reicht in der Regel nicht.
  4. Brauchst du dafür die Rechnungen und Verträge hinter der Abrechnung, verlange Belegeinsicht (§ 556 Abs. 4 BGB) – früh genug, um danach noch fristgerecht zu reagieren.
  5. Schick das Schreiben nachweisbar, zum Beispiel per Einwurf-Einschreiben, und heb eine Kopie auf.
Muster: verspätete Nachforderung zurückweisen

[Dein Name] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

[Vermieter oder Hausverwaltung] · [Anschrift]

[Ort], [Datum]

Betriebskostenabrechnung für [Abrechnungszeitraum] vom [Datum der Abrechnung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Abrechnung ist mir erst am [Eingangsdatum] zugegangen, also nach Ablauf der Abrechnungsfrist am [Fristende] (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Ihre Nachforderung von [Betrag] € weise ich deshalb zurück (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB).

Vorsorglich erhebe ich folgende Einwendungen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB): [Posten, Betrag und Grund].

Bitte bestätigen Sie mir bis zum [Datum], dass Sie die Nachforderung nicht weiter geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]

Was kann ich tun, wenn gar keine Abrechnung kommt?

Fordere sie schriftlich mit Frist an, etwa zwei Wochen. Der Vermieter schuldet die Abrechnung auch nach Ablauf der zwölf Monate; notfalls kannst du sie einklagen.

Du wohnst noch dort: Gezahlte Vorauszahlungen zurückfordern kannst du nicht. Du kannst aber die laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten, bis eine ordnungsgemäße Abrechnung da ist (BGH, Urteil vom 29.03.2006 – VIII ZR 191/05; § 273 BGB). Teil das dem Vermieter schriftlich mit und zahl die übrige Miete weiter. Liegt die Abrechnung vor, zahlst du das Einbehaltene in der Regel nach.

Du bist ausgezogen: Dann kannst du die Vorauszahlungen für nicht fristgerecht abgerechnete Zeiträume in der Regel zurückverlangen (BGH, Urteil vom 09.03.2005 – VIII ZR 57/04). Ausgenommen sind Zeiträume, deren Frist schon während der Mietzeit ablief; da hättest du zurückbehalten können (BGH, Urteil vom 26.09.2012 – VIII ZR 315/11). Einen angemessenen Teil der Kaution darf der Vermieter bis zum Ende der Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 18.01.2006 – VIII ZR 71/05).

Gilt die 12-Monats-Frist für jeden Mietvertrag?

Sie gilt für Mietwohnungen, bei denen du Vorauszahlungen leistest. Ist eine Pauschale vereinbart, also ein fester Betrag ohne spätere Abrechnung, gibt es keine Abrechnung und damit keine Frist (§ 556 Abs. 2 und 3 BGB). Heiz- und Warmwasserkosten gehören zu den Betriebskosten (§ 2 Nr. 4 und 5 BetrKV); wie sie verteilt werden, regelt die Heizkostenverordnung. Für die Heizkostenabrechnung gilt dieselbe Frist, auch wenn sie als eigene Anlage kommt.

Für Gewerberäume gilt die Regel nicht, denn § 578 BGB verweist nicht auf § 556 BGB. Der Vermieter muss dort zwar in der Regel innerhalb eines Jahres abrechnen; eine spätere Nachforderung ist aber nicht automatisch ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 27.01.2010 – XII ZR 22/07).

Eine Vereinbarung im Mietvertrag, die von diesen Fristen zu deinem Nachteil abweicht, ist nach § 556 Abs. 5 BGB unwirksam. Unabhängig von den zwölf Monaten verjähren Ansprüche aus der Abrechnung, eine Nachzahlung ebenso wie ein Guthaben, in der Regel nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§ 195 BGB, § 199 BGB). Mehr dazu: Wann verjährt eine Forderung?

Häufige Fragen

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss sie bei dir angekommen sein. Für das Kalenderjahr 2025 heißt das: bis zum 31. Dezember 2026. Entscheidend ist der Tag des Eingangs, nicht das Datum auf dem Brief.

Muss ich nachzahlen, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt?

In der Regel nicht. Nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ist eine Nachforderung nach Ablauf der Frist ausgeschlossen, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten, etwa bei einer rückwirkend erhöhten Grundsteuer.

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung?

Deine Einwendungen musst du dem Vermieter spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Nenne die Fehler konkret und schick das Schreiben so, dass du den Eingang nachweisen kannst.

Was ist, wenn die verspätete Abrechnung ein Guthaben zeigt?

Dann steht dir das Guthaben trotzdem zu. Die 12-Monats-Frist schließt nur Nachforderungen des Vermieters aus, nicht dein Guthaben.

Was kann ich tun, wenn keine Nebenkostenabrechnung kommt?

Fordere sie schriftlich mit Frist an. Solange du dort wohnst, kannst du nach der Rechtsprechung des BGH die laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten; nach dem Auszug kannst du die Vorauszahlungen für nicht abgerechnete Zeiträume in der Regel zurückfordern.

Quellen

Mehr zum Thema

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung: Der Artikel ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls. Redaktion Brief Monster, Stand 29. September 2026. Fehler entdeckt? Schreib uns an support@briefmonster.de.