Wann verjährt eine Forderung?
Die meisten Geldforderungen – Kaufpreis, Handy- oder Stromrechnung, Werkstatt, Miete – verjähren nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt aber nicht am Rechnungstag, sondern erst mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger von ihr und von dir als Schuldner wusste (§ 199 Abs. 1 BGB).
Entstanden ist eine Zahlungsforderung in der Regel, sobald sie fällig ist – sobald der Gläubiger das Geld also verlangen und notfalls einklagen kann. Ist kein Zahltag vereinbart, ist das in der Regel sofort (§ 271 Abs. 1 BGB). Bei Rechnungen kennt der Gläubiger Forderung und Schuldner in aller Regel von Anfang an. Die Frist endet mit Ablauf des 31. Dezember im dritten Jahr; ab dem 1. Januar kannst du dich auf die Verjährung berufen.
| Forderung fällig am | Frist beginnt mit Ablauf des | Verjährt mit Ablauf des |
|---|---|---|
| 15. März 2023 | 31.12.2023 | 31.12.2026 |
| 28. Dezember 2023 | 31.12.2023 | 31.12.2026 |
| 2. Januar 2024 | 31.12.2024 | 31.12.2027 |
| 30. Juni 2025 | 31.12.2025 | 31.12.2028 |
Zwischen der zweiten und der dritten Zeile liegen nur fünf Tage – und ein ganzes Jahr Verjährung.
Welche anderen Verjährungsfristen gibt es?
Drei Jahre sind die Regel, aber nicht die einzige Frist. Diese Fristen begegnen dir am häufigsten:
| Forderung | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Rechtskräftiges Urteil, rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid | 30 Jahre ab Rechtskraft | § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 201 BGB |
| Zinsen, die erst nach Urteil oder Vollstreckungsbescheid fällig werden | 3 Jahre | § 197 Abs. 2 BGB |
| Forderung, von der der Gläubiger nichts wusste | höchstens 10 Jahre ab Entstehung | § 199 Abs. 4 BGB |
| Deine Mängelrechte beim Kauf (Gewährleistung) | meist 2 Jahre ab Ablieferung | § 438 BGB |
Daneben gibt es Sonderfristen in einzelnen Gesetzen. Für Inkasso ist die erste Zeile die wichtigste: Wird ein Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, weil niemand rechtzeitig Einspruch eingelegt hat, wird aus einer alten Rechnung ein Titel, aus dem der Gläubiger 30 Jahre lang vollstrecken kann.
Stoppt eine Mahnung oder ein Inkassobrief die Verjährung?
Nein. Mahnungen, Zahlungserinnerungen und Inkassoschreiben halten die Verjährung nicht auf, egal wie oft sie kommen. Die Frist verlängert sich nur, wenn sie gehemmt wird oder neu beginnt – und dafür nennt das Gesetz bestimmte Gründe. Gehemmt heißt: Die Uhr steht still, die Zeit zählt nicht mit (§ 209 BGB). Die wichtigsten Gründe:
- Verhandlungen über die Forderung (§ 203 BGB): Die Frist ruht, bis eine Seite die Fortsetzung verweigert; danach bleiben mindestens drei Monate. Schon ein Austausch darüber, ob und in welcher Höhe die Forderung besteht, kann genügen – eine sofortige, eindeutige Ablehnung dagegen nicht.
- Rechtsverfolgung (§ 204 BGB), vor allem eine Klage oder ein zugestellter Mahnbescheid. Die Hemmung endet erst sechs Monate nach dem Ende des Verfahrens.
Achtung zum Jahresende: Beantragt der Gläubiger den Mahnbescheid noch vor Ablauf der Frist, zählt schon der Eingang bei Gericht, wenn der Bescheid „demnächst“ zugestellt wird (§ 167 ZPO). Ein Mahnbescheid, der im Januar kommt, kann die Verjährung also noch rechtzeitig gehemmt haben.
Wann beginnt die Verjährung von vorn?
Die Frist beginnt komplett neu, wenn du die Forderung anerkennst oder eine Vollstreckungshandlung beantragt oder vorgenommen wird (§ 212 Abs. 1 BGB). Als Anerkenntnis nennt das Gesetz die Abschlagszahlung, also eine Teilzahlung, die Zinszahlung und die Sicherheitsleistung. Es genügt aber jedes Verhalten gegenüber dem Gläubiger, aus dem eindeutig hervorgeht, dass du von der Schuld ausgehst (BGH, Urteil vom 27.01.2015, VI ZR 87/14). Auch die Bitte um Ratenzahlung oder Stundung kann so verstanden werden.
Ist die Forderung bereits verjährt, beginnt die Frist durch ein späteres Anerkenntnis nicht mehr neu – das geht nur, solange sie noch läuft (BGH, VI ZR 87/14). Gezahltes bekommst du aber nicht zurück, und ein unterschriebenes Schuldanerkenntnis kann dich trotzdem binden (§ 214 Abs. 2 BGB). Lies Ratenvereinbarungen deshalb genau: Steckt darin ein Anerkenntnis oder ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung?
Ist eine verjährte Forderung automatisch erledigt?
Nein. Die Forderung besteht weiter, aber du darfst die Zahlung verweigern (§ 214 Abs. 1 BGB). Das nennt man die Einrede der Verjährung: Sie wirkt nur, wenn du dich darauf berufst. Auch ein Gericht berücksichtigt die Verjährung nur, wenn du sie geltend machst.
Deshalb kommen auch für verjährte Forderungen noch Mahnungen und Inkassobriefe. Hat ein Inkassounternehmen die Forderung gekauft, ändert das an der Verjährung nichts: Du kannst dem neuen Gläubiger alles entgegenhalten, was schon gegenüber dem alten galt (§ 404 BGB). Zahlst du, obwohl die Forderung verjährt ist – selbst wenn du davon nichts wusstest –, kannst du das Geld nicht zurückverlangen (§ 214 Abs. 2 BGB).
Mit der Hauptforderung verjähren auch die Nebenforderungen, die von ihr abhängen, etwa Zinsen (§ 217 BGB). Wie Zinsen auf eine offene Forderung berechnet werden, erklärt der Artikel Verzugszinsen berechnen.
Wie berufe ich mich auf die Verjährung?
Am besten schriftlich und so, dass du den Zugang beweisen kannst. Prüf vorher die Daten: Wann wurde die Forderung fällig? Gab es Teilzahlungen, Verhandlungen, einen Mahnbescheid oder einen Titel? Schreib nichts, was wie ein Anerkenntnis klingt – kein Ratenangebot, keine Zahlungszusage. Ein kurzes Muster:
[Dein Name], [deine Anschrift]
An: [Gläubiger oder Inkassobüro], [Anschrift]
[Ort], [Datum]
Ihre Forderung [Aktenzeichen] – Einrede der Verjährung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hinsichtlich der geltend gemachten Forderung erhebe ich ausdrücklich die Einrede der Verjährung. Ein Anerkenntnis oder eine Zahlungszusage ist mit diesem Schreiben nicht verbunden.
Sollten Sie von einer Hemmung, einem Neubeginn oder einem vollstreckbaren Titel ausgehen, übersenden Sie mir bitte die Nachweise mit den maßgeblichen Daten.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Heb eine Kopie und den Versandnachweis auf. Schickt der Gläubiger Belege für eine Hemmung oder einen Titel, prüf die Daten neu. Bei Unsicherheit helfen eine Verbraucherzentrale oder eine Schuldnerberatung.
Was tun, wenn trotzdem ein Mahnbescheid kommt?
Dann läuft eine gerichtliche Frist. Das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderung besteht oder verjährt ist (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Du kannst innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 694 ZPO); eine Begründung ist nicht nötig. Kommt es danach zu einem Gerichtsverfahren, berufst du dich dort auf die Verjährung. Hat der Mahnbescheid die Verjährung gehemmt und betreibt der Gläubiger das Verfahren nach deinem Widerspruch nicht weiter, endet die Hemmung sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung (§ 204 Abs. 2 BGB).
Verpasst du die Frist, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dagegen bleibt der Einspruch, ebenfalls binnen zwei Wochen ab Zustellung (§ 700 Abs. 1 ZPO, § 339 Abs. 1 ZPO). Wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, kannst du dich auf die alte Verjährung in der Regel nicht mehr berufen – und die neue Frist beträgt 30 Jahre (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Wie Widerspruch und Einspruch genau gehen, steht im Artikel Mahnbescheid erhalten. Bei hohen Beträgen helfen eine Verbraucherzentrale, eine Anwältin oder ein Anwalt.
Brief Monster