Was sagen die GOÄ-Ziffern auf meiner Rechnung aus?
Jede Gebührennummer steht für eine bestimmte Leistung im Gebührenverzeichnis der GOÄ. Die Nummer ist keine Diagnose und keine Bewertung deiner Erkrankung. Eine Rechnung lässt sich deshalb am besten Zeile für Zeile lesen: Datum, Ziffer, verständliche Leistung, Faktor und Betrag. Die vorgeschriebenen Rechnungsangaben findest du in § 12 GOÄ.
Vergleiche jede Zeile mit dem tatsächlichen Termin. Eine telefonische Beratung kann beispielsweise eine andere Position sein als eine Untersuchung in der Praxis. Die kurze Leistungsbezeichnung auf der Rechnung beschreibt nicht immer alle Bedingungen des Gebührenverzeichnisses. Prüfe deshalb bei Unklarheiten auch den Text zu der Nummer und die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts. Wenn eine Verrechnungsstelle abrechnet, gelten dieselben Gebührenregeln; der PVS-Ratgeber erklärt den Ansprechpartner. Diese Übersicht behandelt häufige Patientenfragen und ist keine vollständige GOÄ-Liste. Für eine schwierige Rechnung kannst du zusätzlich die Praxis oder die zuständige Ärztekammer um eine positionsbezogene Erklärung bitten.
Wie entstehen Einfachsatz und Rechnungsbetrag?
Der Gebührenbetrag ergibt sich aus Punktzahl, Punktwert und Steigerungsfaktor. § 5 Abs. 1 GOÄ nennt einen Punktwert von 5,82873 Cent; die Punktzahlen stehen im Gebührenverzeichnis. Rechne mit dem ungerundeten Wert und runde den endgültigen Betrag auf Cent. Ein bereits gerundeter Einfachsatz ist für eine genaue Nachrechnung nicht die beste Ausgangsbasis.
| GOÄ-Nr. | Kurzbeschreibung | Punkte | Faktor 1,0 | Faktor 2,3 |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Beratung, auch telefonisch | 80 | 4,66 € | 10,72 € |
| 3 | Eingehende Beratung, mindestens 10 Minuten | 150 | 8,74 € | 20,11 € |
| 5 | Symptombezogene Untersuchung | 80 | 4,66 € | 10,72 € |
| 75 | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht | 130 | 7,58 € | 17,43 € |
Die Tabelle zeigt einzelne Gebührenpositionen, nicht den Gesamtpreis eines Arztbesuchs. Weitere zulässige Leistungen oder Auslagen können hinzukommen. Auch ist Faktor 2,3 kein zwingender Preis für jede Leistung. Für die konkrete Rechnung musst du zusätzlich Abrechnungsbedingungen, Begründungen und gegebenenfalls eine gesonderte Honorarvereinbarung berücksichtigen. Der Beispielsatz ersetzt keine Prüfung des tatsächlich dokumentierten Termins.
Was ist der Unterschied zwischen GOÄ 1 und GOÄ 3?
Nr. 1 beschreibt eine Beratung, auch telefonisch. Nr. 3 beschreibt eine eingehende Beratung, die über das gewöhnliche Maß hinausgeht und mindestens zehn Minuten dauert. Dauer allein ist nicht die ganze Leistungsbeschreibung: Die Beratung muss auch inhaltlich die Anforderungen erfüllen. Maßgeblich sind die Nummern und die zugehörigen Bestimmungen im GOÄ-Verzeichnis.
Für Nr. 3 gelten besondere Kombinationsregeln: Sie ist nur als einzige Leistung oder zusammen mit Untersuchungen nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801 berechnungsfähig. Eine wiederholte Berechnung im Behandlungsfall braucht eine besondere Begründung. Wenn du auf derselben Rechnung andere Leistungen am selben Datum siehst, ist das daher ein Anlass für eine genaue Nachfrage, nicht automatisch ein Beweis für eine unzulässige Kombination. Die Rechnung kann mehrere Kontakte an einem Tag enthalten. Bitte in diesem Fall um Zuordnung zu Uhrzeiten beziehungsweise Behandlungskontakten. Bloße Terminvereinbarungen gehören nach den allgemeinen Bestimmungen nicht zu berechnungsfähigen Beratungen. Eine längere Wartezeit im Wartezimmer ist ebenfalls keine Beratungsdauer.
Was bedeutet GOÄ 75 für einen Arztbrief?
Nr. 75 steht für einen ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht. Der Bericht umfasst mehr als eine knappe Bescheinigung oder das bloße Weiterreichen eines Laborwerts. Seine Voraussetzungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Gebührenverzeichnis; eine kurze Bescheinigung ist dort unter einer anderen Nummer aufgeführt. Für Nr. 75 sind 130 Punkte vorgesehen.
Wenn du die Position nicht zuordnen kannst, frage, welchen Bericht die Praxis wann erstellt hat und für welchen Empfänger. Dass du selbst keinen Arztbrief per Post erhalten hast, schließt einen Bericht an eine andere behandelnde Stelle nicht automatisch aus. Umgekehrt genügt der Eintrag „Arztbrief“ auf der Rechnung nicht, um jede schriftliche Mitteilung als ausführlichen Bericht einzuordnen. Für eine Rückfrage ist es hilfreich, die Rechnungszeile und den betreffenden Behandlungstag zu nennen. Die gebührenrechtliche Frage sollte getrennt von der medizinischen Beurteilung des Inhalts bleiben. Dieses Thema geht darum, eine abgerechnete Leistung zu verstehen; es bewertet nicht, ob eine Untersuchung oder Behandlung medizinisch notwendig oder richtig war.
Wann braucht der Steigerungsfaktor eine Begründung?
Bei persönlichen ärztlichen Leistungen ist 2,3 der Schwellenwert; für bestimmte technische Leistungen ist es 1,8, für Laborleistungen grundsätzlich 1,15 (§ 5 GOÄ). Oberhalb des jeweils einschlägigen Schwellenwerts verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ eine verständliche, auf die einzelne Leistung bezogene Begründung. Ein höherer Faktor ist also nicht schon allein wegen seiner Höhe unzulässig.
Prüfe die Begründung zusammen mit der Leistungsbeschreibung. Umstände, die bereits Teil dieser Beschreibung sind, dürfen nicht noch einmal als besondere Schwierigkeit gewertet werden (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Bei Nr. 3 ist die Mindestdauer deshalb kein zusätzlicher außergewöhnlicher Umstand. Für eine abweichende Honorarvereinbarung gelten die Anforderungen aus § 2 GOÄ, unter anderem eine vorherige persönliche Absprache und ein gesondertes Schriftstück mit den nötigen Angaben. Eine allgemeine Einverständniserklärung zur privaten Abrechnung beantwortet diese Frage nicht. Der GOÄ-Hauptratgeber erklärt die Faktorgruppen und Vereinbarungen genauer. Für deine konkrete Zeile kannst du eine Erläuterung verlangen, statt aus einer Zahl allein auf die gesamte Rechnung zu schließen.
Darf dieselbe Nummer mehrfach oder zusammen mit anderen stehen?
Das hängt von der einzelnen Nummer, dem Behandlungsfall und den übrigen Leistungen ab. Mehrere gleiche Nummern auf einer Rechnung sind nicht automatisch doppelt berechnet: Die Behandlung kann an mehreren Tagen stattgefunden haben. Umgekehrt ist derselbe Leistungstag noch keine allgemeine Erlaubnis, beliebig viele Positionen nebeneinander anzusetzen. Lies zuerst Datum und Leistungsbeschreibung und danach die Ausschlüsse im Verzeichnis.
Die allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt B begrenzen unter anderem Wiederholungen bestimmter Beratungen und Untersuchungen am selben Tag; dann kann eine Angabe der Uhrzeit oder Begründung nötig sein (GOÄ-Anlage). Zusätzlich untersagt § 4 Abs. 2a GOÄ eine gesonderte Berechnung von Leistungen, die Bestandteil einer anderen berechneten Leistung sind. Prüfe solche Fragen anhand des konkreten Leistungstexts. Notiere beispielsweise „Nr. 3 neben Nr. [Nummer] am [Datum]: bitte Kontakte zuordnen und Kombination erklären“. Damit erhält die Praxis einen bearbeitbaren Hinweis. Ein Vergleich nur mit einer fremden Rechnung aus dem Internet reicht nicht, weil deren Behandlungskontakte und Voraussetzungen anders sein können.
Was bedeutet eine Analogziffer auf der Rechnung?
Eine Analogabrechnung betrifft eine selbständige ärztliche Leistung, die nicht im Verzeichnis enthalten ist. Nach § 6 Abs. 2 GOÄ kann sie entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung berechnet werden. „Analog“ bedeutet also nicht automatisch „erfunden“ oder „unzulässig“, sondern eine gesetzlich vorgesehene Vergleichsabrechnung.
Die Rechnung muss die tatsächlich erbrachte Leistung verständlich beschreiben, sie als entsprechend kennzeichnen und die Vergleichsleistung mit Nummer und Bezeichnung nennen (§ 12 Abs. 4 GOÄ). Ein bloßer Buchstabe vor einer Ziffer erklärt diesen Zusammenhang noch nicht vollständig. Frage deshalb, welche Leistung erbracht und warum genau diese Vergleichsnummer gewählt wurde. Auch der Faktor und die Begründung gehören zur Prüfung. Verwechsle GOÄ-Analogabrechnung nicht mit anderen Gebührenordnungen wie GOZ für zahnärztliche Leistungen oder UV-GOÄ in besonderen Unfallversicherungsfällen. Die gleiche Nummer kann in unterschiedlichen Systemen etwas anderes bedeuten. Achte zuerst darauf, welches System die Rechnung nennt, bevor du Beträge aus dieser Tabelle vergleichst.
Wie frage ich nach einer unklaren GOÄ-Ziffer?
Formuliere deine Frage zu einer bestimmten Rechnungszeile. Nenne Nummer, Tag, Faktor und das, was du nicht zuordnen kannst. Bitte um eine Erklärung des Ansatzes oder um Korrektur, wenn sich ein Fehler bestätigt. Das ist hilfreicher als eine vollständige Zurückweisung ohne Begründung. Speichere auch die Antwort, damit du sie später deiner Versicherung vorlegen kannst.
[Name; Praxis oder Verrechnungsstelle; Datum]
Rechnung [Nummer] vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erläutern Sie GOÄ-Nr. [Nummer] vom [Leistungstag], Faktor [Faktor].
Meine Frage betrifft [Leistungsinhalt / Kombination / Wiederholung / Analogansatz].
Bitte ordnen Sie die Position dem konkreten Behandlungskontakt zu.
[Bei hohem Faktor: Bitte erläutern Sie die leistungsbezogene Begründung.]
Falls ein Fehler vorliegt, bitte ich um eine korrigierte Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Eine Anfrage setzt ein Zahlungsziel nicht automatisch aus. Wenn du bis zur Antwort einen Aufschub benötigst, frage gesondert danach. Bei einer offenen fachlichen Gebührenfrage kann die Ärztekammer helfen. Bei Selbstzahlerleistungen prüfst du außerdem die vorherige Vereinbarung; mehr dazu steht im IGeL-Ratgeber.
Brief Monster