Kann ich den Rundfunkbeitrag kündigen?
Nein. Der Rundfunkbeitrag ist kein Vertrag, sondern gesetzlich vorgeschrieben: Für jede Wohnung zahlt ihr Inhaber einen Beitrag (§ 2 Abs. 1 RBStV). Inhaber ist jede volljährige Person, die dort wohnt; wer dort gemeldet ist oder im Mietvertrag steht, wird als Inhaber vermutet (Abs. 2). Ob du einen Fernseher hast oder ARD und ZDF nutzt, spielt keine Rolle, ebenso wenig, wie viele Menschen in der Wohnung leben. Gezahlt wird einmal je Wohnung, derzeit 18,36 € im Monat (Stand: 29. September 2026).
Statt zu kündigen, hast du je nach Lage drei Möglichkeiten:
- Abmelden, wenn deine Beitragspflicht endet, weil du keine eigene Wohnung mehr hast (§ 8 Abs. 2 RBStV).
- Ummelden, wenn du umziehst: Die Beitragspflicht läuft weiter, nur die Adresse ändert sich.
- Befreiung beantragen, etwa mit Grundsicherungsgeld oder BAföG. Das ist keine Abmeldung: Die Wohnung bleibt angemeldet. Mehr dazu im Artikel Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung beantragen.
Wann kann ich meine Wohnung abmelden?
Wenn deine Beitragspflicht endet, weil du keine eigene Wohnung mehr hast. Bei der Abmeldung nennst du das Datum, den Grund und – wenn du in eine Wohnung ziehst, für die schon gezahlt wird – die Beitragsnummer der zahlenden Person (§ 8 Abs. 5 RBStV). Am schnellsten geht es mit dem Abmeldeformular auf rundfunkbeitrag.de; du brauchst deine neunstellige Beitragsnummer und kannst Nachweise anhängen.
| Deine Situation | Was du tust | Nachweis |
|---|---|---|
| Du ziehst zu jemandem, der schon zahlt: Partner, WG oder Eltern | Alte Wohnung abmelden | Beitragsnummer der zahlenden Person |
| Du ziehst dauerhaft ins Ausland und gibst die Wohnung auf | Abmelden | Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts |
| Du gehst vorübergehend ins Ausland, etwa für ein Auslandssemester | Befristet abmelden, aber nur, wenn du ganz untervermietest und der Untermieter die Wohnung anmeldet | Untermietvertrag |
| Du ziehst in ein Pflegeheim mit vollstationärer Pflege | Abmelden; die Einrichtung füllt ein Formular aus | Bestätigung der Einrichtung per Post |
| Die beitragszahlende Person ist gestorben | Angehörige melden die Wohnung ab | Kopie der Sterbeurkunde |
| Du ziehst in eine Wohnung, für die noch niemand zahlt | Nicht abmelden, sondern die Adresse ändern | – |
Zimmer in vollstationären Pflegeheimen, Gemeinschaftsunterkünften oder Hotels gelten nicht als Wohnung (§ 3 Abs. 2 RBStV). Wohnt in der alten Wohnung noch jemand, muss sich eine dieser Personen dort selbst anmelden. Gehst du aus einer WG vorübergehend ins Ausland, genügt es, wenn sich jemand aus der WG anmeldet (Auslandsaufenthalt).
Ich ziehe um: abmelden oder ummelden?
Ummelden. Bei einem Umzug endet deine Beitragspflicht nicht, sie zieht mit. Du teilst dem Beitragsservice nur die neue Adresse mit, und zwar unverzüglich und schriftlich (§ 8 Abs. 1 RBStV) – am einfachsten über das Formular zur Adressänderung. Deine Beitragsnummer behältst du: Sie gehört nach Angaben des Beitragsservice zu dir, nicht zur Wohnung, und lässt sich nicht übertragen.
Wichtig für alle, die in der alten Wohnung bleiben: Zieht die Person aus, auf die die Wohnung angemeldet war, muss eine von euch die Wohnung neu anmelden und bekommt eine eigene Beitragsnummer. Zahlt nicht unter der alten Nummer weiter. Das Geld würde der neuen Adresse der ausgezogenen Person gutgeschrieben, und für eure Wohnung entstünde ein Rückstand.
Ziehst du erstmals in eine eigene Wohnung, beginnt die Beitragspflicht am Ersten des Einzugsmonats (§ 7 Abs. 1 RBStV). Wer am 31. Mai einzieht, zahlt also schon für den Mai.
WG und Zusammenziehen: Wer zahlt, wer meldet sich ab?
Pro Wohnung zahlt eine volljährige Person; wer das ist, entscheidet ihr selbst. Die Anmeldung einer Person wirkt auch für die anderen (§ 8 Abs. 3 RBStV). Trotzdem haftet ihr gemeinsam als Gesamtschuldner (§ 2 Abs. 3 RBStV): Zahlt niemand, kann sich die Rundfunkanstalt an jede und jeden von euch halten. Wie ihr den Betrag untereinander aufteilt, ist eure Sache.
- Ihr zieht zusammen, und jeder hat schon ein Beitragskonto: Eine Person meldet die neue Adresse, die andere meldet ihre alte Wohnung ab und gibt dabei die Beitragsnummer der zahlenden Person an. Sonst zahlt ihr doppelt.
- Du ziehst in eine WG, in der schon jemand zahlt: Das Meldeamt übermittelt deine Daten, und der Beitragsservice schreibt dich an. Antworte mit dem zehnstelligen Aktenzeichen aus dem Brief und der Beitragsnummer der zahlenden Person. Reagierst du auch auf die Erinnerung nicht, meldet er dich automatisch an – rückwirkend zum Einzugsdatum.
- Du ziehst zurück zu deinen Eltern: Zahlen sie schon, meldest du deine bisherige Wohnung mit ihrer Beitragsnummer ab.
Muss ich für eine Zweitwohnung zahlen?
Grundsätzlich ja, denn jede Wohnung ist beitragspflichtig. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 musst du für eine Nebenwohnung aber nicht doppelt zahlen (BVerfG, 1 BvR 1675/16). Seit 1. Juni 2020 steht die Befreiung in § 4a RBStV. Du bekommst sie auf Antrag, wenn:
- du beim Einwohnermeldeamt mit Haupt- und Nebenwohnung gemeldet bist und
- du selbst, dein Ehepartner oder dein eingetragener Lebenspartner den Beitrag für die Hauptwohnung zahlt.
Als Nachweis dient eine Meldebescheinigung für beide Wohnungen mit Einzugsdaten oder ein Zweitwohnungssteuerbescheid; den Antrag stellst du mit dem Formular für Nebenwohnungen. Stellst du ihn innerhalb von drei Monaten, gilt die Befreiung ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen vorlagen, sonst erst ab dem Antragsmonat. Sie ist unbefristet und gilt nur für dich: Andere Erwachsene in der Nebenwohnung müssen sich selbst melden. Zahlt ein unverheirateter Partner für die gemeinsame Hauptwohnung, reicht das nach dem Wortlaut nicht.
Auch Ferienwohnungen, Gartenlauben und Datschen außerhalb von Kleingartenanlagen können Nebenwohnungen sein. Lauben in Kleingartenanlagen gelten gar nicht als Wohnung (§ 3 Abs. 1 RBStV).
Kann ich mich rückwirkend abmelden?
Nur eingeschränkt. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem du die Wohnung aufgibst – aber nicht vor Ablauf des Monats, in dem du das dem Beitragsservice mitteilst (§ 7 Abs. 2 RBStV). Wer die Abmeldung vergisst, zahlt also weiter, bis sie eingeht. Das Gesetz verlangt deshalb, das Ende unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§ 8 Abs. 2 RBStV).
| Die Abmeldung geht ein | Die Beitragspflicht endet |
|---|---|
| im März 2026 | am 31. März 2026 |
| im Juni 2026 | am 30. Juni 2026 |
Ein Guthaben nach der Abmeldung erstattet der Beitragsservice nach eigenen Angaben ohne Aufforderung. Wurde ohne rechtlichen Grund gezahlt – etwa über zwei Konten für dieselbe Wohnung und dieselben Monate –, kannst du das Geld zurückverlangen; die Zahlungen musst du belegen (§ 10 Abs. 3 RBStV).
Festsetzungsbescheid trotz Abmeldung: Wie lege ich Widerspruch ein?
Hältst du einen Festsetzungsbescheid für falsch, kannst du innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 70 Abs. 1 VwGO). Er geht an die Landesrundfunkanstalt oder den Beitragsservice; die Anschrift steht im Bescheid. Einlegen kannst du ihn schriftlich mit Unterschrift, zur Niederschrift oder in besonderer elektronischer Form wie De-Mail – eine einfache E-Mail oder ein Anruf reicht nach Angaben des Beitragsservice nicht. Bei Bescheiden des Bayerischen Rundfunks kannst du stattdessen direkt beim Verwaltungsgericht klagen; maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung.
Begründet ist ein Widerspruch nach Angaben des Beitragsservice zum Beispiel, wenn du im festgesetzten Zeitraum nicht beitragspflichtig warst, für die Wohnung nachweislich schon jemand gezahlt hat oder du befreit warst. Leg Belege bei, zum Beispiel die Abmeldebestätigung oder die Beitragsnummer der zahlenden Person. Der Widerspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO); du kannst aber beantragen, die Vollziehung auszusetzen (Abs. 4). Wird er zurückgewiesen, bleibt ein Monat für die Klage (§ 74 Abs. 1 VwGO) – dann ist Rat von einer Anwältin oder einem Anwalt sinnvoll.
[Dein Name] · [Anschrift] · Beitragsnummer [Nummer]
An [Stelle aus der Rechtsbehelfsbelehrung] · [Anschrift]
[Ort], [Datum]
Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vom [Datum], mir bekanntgegeben am [Datum], ein. Er richtet sich gegen [den Bescheid insgesamt / die Monate …], soweit [für die Wohnung bereits unter der Beitragsnummer … gezahlt wurde].
Die Begründung und die Nachweise reiche ich nach. Bitte bestätigen Sie mir den fristgerechten Eingang.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Dein Name]
Brief Monster